Nutzungsänderung der Dachspitze in einen Wohnraum sowie Errichtung einer Dachgaube
Aufgabe
Die als Abstellraum dienende Ausbaureserve der Dachspitze eines vorh. Einfamilienreihenhauses soll zu einem Wohnraum für die Eltern umgebaut werden.
Durch die Errichtung einer Dachgaube werden die Anforderungen der Bauordnung hinsichtlich der geforderten lichten Raumhöhe bezogen auf die Grundfläche des Raumes eingehalten.
Lösung
Planungsrechtlich wird eine Dachgaube nur gartenseitig genehmigt. Straßenseitig wird eine Dach-Sonderlösung, die aus einem Kombirahmen mit 3 Velux-Dachflächenfenstern besteht, entworfen. Dadurch erlangt man eine angenehme Raumhöhe (2,00 m im Lichten) für den straßenseitigen Teilbereich des neuen Wohnraumes. Die Panoramafensteranlage verleiht dem Raum zusätzliche Helligkeit. Ein neuer Zugang zur Dachspitze erfolgt durch die Erweiterung der vorh. Geschosstreppenanlage ins Dachgeschoss. Flankierend erfolgen Sanierungen der vorh. Balkonanlage, Fassadendämmung und Errichtung einer Terrassenüberdachung.